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Sachverständigengutachten

 
   

Überzähne und Fugenrandverfärbungen

Mangelerscheinungsbild:

Als Fußboden wurde bei einem Wohnhaus ein Imperial White im Dickbett verlegt. Die Eigentümer beschwerten sich darüber, dass die verlegten Platten untereinander Absätze/Höhenversprünge von bis zu 3 mm aufwiesen und zwischen den Sockelfliesen und den Bodenfliesen dunkle Verfärbungen vorhanden sind. Teilweise treten diese Verfärbungen auch in der Fläche auf.

ÜberzahnÜberzahn

SockelflieseSockelfliese

Türdurchgang Flur-Wohnzimmer

Auf den Fotos ist erkennbar, dass hier Höhendifferenzen zwischen den einzelnen Platten vorhanden sind, und im Übergang zwischen den Sockelfliesen und dem Bodenbelag dunkle Verfärbungen vorhanden sind.

Beantwortung der Beweisfragen:

a) Höhendifferenzen/Überzähne

Die Höhendifferenzen einzelner Bodenplatten untereinander werden in der Fachsprache Überzähne genannt. Die Überzähne sind bis maximal 1,5 mm, abhängig von den Plattenformaten und der Art der Platten, zulässig. Die auf den Fotos dargestellten Überzähne überschreiten das maximal zulässige Maß. Technisch und handwerklich ist es ohne weiteres möglich ein Maß von maximal 1 mm bei der Verlegung von polierten Bodenplatten einzuhalten.

b) Verfärbungen

Die Verfärbungen der Granit- bzw. Natursteinplatten sind nur im Bereich der Dichtstofffugen aufgetreten. Es handelt sich um Randzonenverfärbungen, die auf Grund einer nicht geeigneten Dichtstoffmasse entstanden sind. Dieses Phänomen tritt bei porösen Natur- und Granitmaterialien, die stark saugend sind, häufiger auf. Es sind für solche Materialien nur spezielle „Natursteinsilikone“ verwendbar, die keine Weichmacher-Auswanderungen aufweisen



 
     
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